Allgemeine Geschäftsbedingungen - Geo-Spatial Market Data API (Pay per Request)
der elvah GmbH, Brüsseler Platz 1, 45131 Essen (nachfolgend „Anbieter“ oder „elvah“).
Version 1.0 – Januar 2026
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
(1) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für den Zugang und die kostenpflichtige Nutzung der elvah Geo-spatial Market Data API (Pay per Request) (nachfolgend „GSMDAPI“) über die Internetplattform https://www.elvah.de/de/api/elvah-api (nachfolgend die „Website“). Die GSMD-API ist eine digitale Datenschnittstelle, die u. a. Zugang zu verschiedenen (Markt-)Daten diverser Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland und ausgewählten weiteren europäischen Ländern bietet, mit der Maßgabe, dass Metriken für Ladeinfrastruktur innerhalb eines bestimmten geografischen Gebiets mit zu definierendem Radius abgerufen werden können (nachfolgend die „GSMD-API-Daten“).
(2) Der Funktionsumfang der GSMD-API ergibt sich aus diesen AGB und der jeweils gültigen Leistungs- und Preisübersicht, welche unter www.elvah.de/de/api/services-and-prices abrufbar ist.
(3) Die GSMD-API ist ein Teilbereich der elvah Market Data API, die noch weitergehende Datenabrufmöglichkeiten ermöglicht (z. B. API Anfragen von Metriken auf Länderbasis).
Es wird klargestellt, dass der Nutzer ausschließlich zur Nutzung der GSMD-API berechtigt ist, und auf andere Bereiche der MarketData-API (z. B. API Anfragen auf Länderbasis) nicht zugreifen darf, auch wenn dies technisch möglich ist. Im Falle der Zuwiderhandlung behält sich elvah vor, übliche Nutzungsgebühren zu erheben; weitere Rechte von elvah bleiben vorbehalten.
(4) Die GSMD-API-Daten werden dem Nutzer ausschließlich per Gewährung eines Zugangs zur GSMD-API zur selbständigen Anbindung und zum Abruf durch den Nutzer bereitgestellt. Der Nutzer setzt die Anbindung zur GSMD-API gemäß den jeweiligen technischen Spezifikationen der GSMD-API (nachfolgend „APISpezifikationen“) um, welche dem Nutzer durch den Anbieter nebst individuellem API-Key nach Vertragsschluss in Textform mitgeteilt werden.
(5) Der Anbieter ist berechtigt, den Funktionsumfang der GSMD-API, den Umfang der verfügbaren GSMD-API-Daten und die API-Spezifikationen nach eigenem Ermessen zu ändern und zu aktualisieren, soweit dies für den Nutzer zumutbar ist und der wesentliche Vertragszweck erhalten bleibt.
Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für einen bestimmten Bestand und Verfügbarkeit an GSMD-API-Daten.
(6) Zur Nutzung der GSMD-API sind ausschließlich juristische Personen oder volljährige und vollgeschäftsfähige natürliche Personen berechtigt, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind (zuvor und nachfolgend: „Nutzer“). Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von der Nutzung ausgeschlossen.
§ 2 Änderungen dieser AGB
(1) Der Anbieter behält sich das Recht vor, diese AGB, mit Ausnahme von Preisen, die nur mit Einwilligung des Nutzers geändert werden dürfen, in einer für den Nutzer zumutbaren Weise und ausschließlich mit Wirkung für die Zukunft zu ändern.
(2) Änderungen dieser AGB werden dem Nutzer spätestens sechs Wochen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform (per E-Mail) angeboten.
Der Nutzer kann den Änderungen.
vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens entweder zustimmen oder sie ablehnen. Die Zustimmung des Nutzers gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat.
Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn der Anbieter in seinem Angebot besonders hinweisen.
(3) Lehnt der Nutzer eine geplante Änderung ab, so bleibt das Recht des Anbieters zur ordentlichen Kündigung nach § 10 unberührt.
§ 3 Registrierung und Vertragsschluss
(1) Für die Nutzung der GSMD-API muss sich der Nutzer über das Internet registrieren.
(2) Die Registrierung erfolgt ausschließlich über die Website https://www.elvah.de/de/api/elvah-api. Der Nutzer hat dafür Sorge zu tragen, dass seine Angaben dort wahrheitsgemäß und vollständig sind. Da die Kommunikation mit dem Nutzer primär per E-Mail erfolgt, muss der Nutzer insbesondere über eine gültige E-Mail-Adresse verfügen und Zugriff auf den dazugehörigen E-Mail-Account haben.
(3) Der Nutzer kann seinen Antrag auf Registrierung durch Anklicken der Schaltfläche „Zahlungspflichtig abonnieren“ übermitteln (nachfolgend die „Bestellung“). Durch die Bestellung kommt noch kein Vertrag zustande. Vielmehr stellt die Bestellung ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar. Zum Vertragsschluss siehe nachfolgenden Absatz (5). Vor Abgabe seiner Vertragserklärung kann der Nutzer seine Eingaben jederzeit überprüfen und korrigieren, z. B. durch Nutzung der üblichen Navigations- und Korrekturfunktionen im Bestellprozess. Der Vertragsschluss ist ausschließlich in deutscher und englischer Sprache möglich. Der Nutzer erhält nach Anklicken der Schaltfläche „Zahlungspflichtig abonnieren“ eine E-Mail an die von ihm hinterlegte E-Mail-Adresse, die die Registrierung bestätigt und die Einzelheiten des Vertrags aufführt und diese Nutzungsbedingungen enthält („Bestellbestätigung“).
(4) Die Registrierung selbst ist unentgeltlich. Entgelte fallen ausschließlich nutzungsabhängig für tatsächlich durchgeführte API Anfragen an (Pay-per-Request). Im Rahmen der Registrierung ist der Nutzer verpflichtet, ein gültiges Zahlungsmittel zur Abwicklung der nutzungsabhängigen Entgelte zu hinterlegen. Kostenpflichtige API Anfragen über die GSMD-API sind nur nach erfolgreicher Registrierung (und ggf. nach erfolgreicher Validierung der E-Mail-Adresse des Nutzers) möglich. Der Nutzer erteilt dem Anbieter die Autorisierung, die im Rahmen der Nutzung der GSMD-API für API Anfragen anfallenden Entgelte gemäß der Leistungs- und Preisübersicht über den vom Anbieter eingesetzten Zahlungsdienstleister abzurechnen und dem hinterlegten Zahlungsmittel zu belasten.
(5) Die Bestellbestätigung ist gleichzeitig die automatische Bestätigung des Eingangs der Bestellung des Nutzers. Erst mit dem Eingang der Bestellbestätigung im E-Mail-Account des Nutzers kommt der Vertrag über die Nutzung der GSMD-API und den kostenpflichtigen Abruf der GSMD-API-Daten nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen („Nutzungsvertrag“) zustande. elvah speichert den Vertragstext nach Vertragsschluss nicht.
(6) Nach Vertragsschluss erhält der Nutzer zudem eine E-Mail an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse mit den API-Spezifikationen und dem individuellen API-Key.
§ 4 Nutzungsrechte
(1) Der Anbieter räumt dem Nutzer an den im Rahmen der GSMD-API im vertraglich vereinbarten Umfang abgerufenen GSMD-API-Daten ein einfaches, nicht-exklusives, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht ein.
(2) Das Recht zum Zugriff und zur Nutzung der GSMD-API-Daten ist zeitlich auf die Dauer des Vertragsverhältnisses beschränkt. Räumlich ist das Nutzungsrecht unbeschränkt eingeräumt.
(3) Inhaltlich ist das Nutzungsrecht ausschließlich auf den Abruf der vertraglich vereinbarten Daten zur rein betriebsinternen Nutzung im Rahmen der Recherche und Analyse bei der Entwicklung der Geschäftsstrategie des Nutzers beschränkt.
(4) Nicht gestattet ist insbesondere:
a. der Abruf von Daten über den vertraglich vereinbarten Rahmen hinaus; das schließt Abrufe über andere Bereiche der Market Data API mit ein (z. B. API Anfragen auf Länderbasis).
b. die Weitergabe, Verbreitung, Veräußerung, Vermietung oder sonstige entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung der GSMD-API-Daten an Dritte, soweit dies nicht unter die in Ziffer (3) genannten Nutzungsarten fällt;
c. der Aufbau, die Pflege oder der Betrieb eines mit der GSMD-API vergleichbaren oder konkurrierenden Angebots unter Nutzung, Bearbeitung oder Umgestaltung der GSMD-API-Daten und/oder unter Kombination oder Aggregierung der GSMD-API-Daten mit anderen Datenbeständen;
d. das Einspeisen der GSMD-API-Daten – ganz oder in Teilen – in Datenbanken oder vergleichbare Systeme, sofern diese Dritten zugänglich sind. e. das Veröffentlichen der GSMD-API-Daten. f. die Nutzung der GSMD-API-Daten für rechtswidrige, missbräuchliche oder bewusst irreführendeZwecke.
(5) Alle nicht ausdrücklich eingeräumten Rechte an den GSMD-API-Datenirreführende Zwecke verbleiben beim Anbieter.
§ 5 Bedingungen für die Nutzung der GSMD API
(1) Der Nutzer wird eine Anbindung an die GSMD-API gemäß den gültigen API Spezifikationen jeweils in ihrer aktuellsten Version wie von Anbieter in Textform mitgeteilt auf eigene Kosten herstellen und unterhalten.
(2) Die Nutzung der GSMD API setzt ein voll funktionsfähiges, internetfähiges Endgerät mit einer Datenverbindung voraus, auf dem ein gängiger, aktueller Internet-Browser installiert ist.
Die Herstellung der Datenverbindung ist nicht Bestandteil der GSMD API und liegt nicht im Verantwortungsbereich des Anbieters.
(3) Der Nutzer wird einen vom Anbieter zur Verfügung gestellten API-Key geheim halten und den Anbieter unverzüglich unterrichten, wenn der Verdacht besteht, dass die Zugangsdaten des Nutzers unberechtigten Personen bekannt geworden sein könnten. Es ist untersagt, die Zugangsdaten Dritten zur Verfügung zu stellen (nachfolgend „Account Sharing“).
Der Anbieter behält sich vor, geeignete technische Maßnahmen zur Identifizierung von Account Sharing zu ergreifen (z.B. Whitelisting der IP Adresse desNutzers).
(4) Der Zugang zur GSMD API wird ausschließlich zu den in diesem Vertrag ausdrücklich genannten Zwecken gewährt. Jede Nutzung der GSMD API zu anderen Zwecken ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von elvah unzulässig. Insbesondere wird auf die Beschränkungen gemäß § 1 (3)hingewiesen.
(5) Der Nutzer ist verpflichtet, sämtliche im Zusammenhang mit der GSMD API stehenden Daten(einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Zugangsdaten und Anfragen an die GSMD API) streng vertraulich zu behandeln. Insbesondere dürfen API-Zugangsdaten und -Anfragen weder im Client-seitigen Code, in mobilen Applikationen, in browserbasierten Implementierungen noch durch Weitergabe an Drittanbieterdienste offengelegt werden.
(6) Der Zugriff auf die GSMD API darf ausschließlich über die Backend-Services des Nutzers erfolgen. Sämtliche Anfragen an die GSMD API müssen von der eigenen Server-Infrastruktur des Nutzers unter Verwendung der zugewiesenen Authentifizierungsdaten ausgehen. Eine Integration in Systeme oder Dienste Dritter bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von elvah. Ein unautorisierter Zugriff auf die GSMD API ist strikt untersagt.
(7) Der Nutzer darf keine API Anfragen stellen, die geeignet sind, die Funktionsfähigkeit der GSMD-API zu stören, zu beeinträchtigen oder zu überlasten. Vorgegebene Rate Limits oder Abfragegrenzen sind strikt einzuhalten.
(8) Der Nutzer verpflichtet sich, die GSMD API nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von elvah zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), zu dekompilieren oder in sonstiger Weise zu manipulieren,um deren Funktionsweise zu analysieren, nachzubilden oder zu reproduzieren.
(9) elvah ist berechtigt, die Nutzung der GSMD API durch den Nutzer zu überwachen und Prüfungen (Audits)durchzuführen, um die Einhaltung der vertraglichen Bestimmungen sicherzustellen.
(10) Sofern der Anbieter während der Laufzeit neue Versionen, Updates, Upgrades oder andere Neulieferungen im Hinblick auf die GSMD API vornimmt, gelten die vorstehenden Bedingungen auch für diese.
§ 6 Sperrung des Zugangs zur GSMD API
Bei einem erheblichen und/oder wiederholten Verstoß gegen die AGB (als erheblich gelten insbesondere Verstöße gegen § 4 „Nutzungsrechte“, § 5 „Bedingungen für die Nutzung der GSMD API“ sowie ein Zahlungsverzug von mehr als zwei Wochen) behält sich der Anbieter das Recht vor, den Zugang des Nutzers zur GSMD API vorübergehend oder dauerhaft zu sperren. Im Falle der vorübergehenden bzw. dauerhaften Sperrung sperrt der Anbieter die Zugangsberechtigung des Nutzers zur GSMD-API und benachrichtigt diesen hierüber. Im Fall einer unberechtigten Sperrung oder einer Sperrung für einen Verstoß, den der Nutzer nicht zu vertreten hat, steht dem Nutzer für die Dauer der Sperrung ein Anspruch auf anteilige Erstattung der gezahlten Gebühren zu. Verletzt der Nutzer hingegen trotz entsprechender Mahnung des Anbieters weiterhin oder wiederholt die vorstehenden Regelungen und hat er dies zu vertreten, so kann der Anbieter den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich kündigen. Weitergehende Ansprüche seitens des Anbieters bleiben unberührt.
§ 7 Verfügbarkeit der GSMD API und höhere Gewalt
(1) elvah verpflichtet sich, eine Verfügbarkeit der GSMD-API von mindestens 98,5 % pro Kalendermonat zu gewährleisten.
(2) Leistungskennzahlen und Zugriffsbegrenzungen der GSMD API:
a. Maximale Antwortzeit der GSMD API: 3 Sekunden pro Anfrage unter normalen Betriebsbedingungen.
b. Zugriffsbegrenzungen: Bis zu 250 API-Anfragen pro Minute, sofern nicht anders vereinbart.
(3) Nutzersupport und Reaktionszeiten:
a. Supportanfragen sind ausschließlich per E-Mail an hub-support@elvah.de zu richten.
b. Reguläre Betriebszeit des Nutzersupports: Montag bis Freitag von 09:00 bis 17:00 Uhr (MEZ).
Gesetzliche Feiertage sind ausgenommen.
c. Reaktionszeit des Nutzersupports: Innerhalb von 8 Stunden während der regulären Betriebszeiten. Antwortzeit: Innerhalb von 48 Stunden.
(4) Sicherheit: Alle API-Anfragen müssen mit den vereinbarten Authentifizierungsverfahren (API-Keys, IP-Whitelist)erfolgen. Daten im Transit und im Ruhezustand sind unter Verwendung von branchenüblichen Verschlüsselungsprotokollen zu sichern.
(5) Änderungen und Versionierung elvah verpflichtet sich zur Versionierung der API und gibt mindestens 90 Tage vor Außerbetriebnahme einer Version eine Ankündigung. Wesentliche, die Kompatibilität beeinträchtigende Änderungen werden mindestens 3 Monate im Voraus kommuniziert.
(6) Monitoringelvah führt Protokollierung und Monitoring aller API-Aktivitäten durch.
(7) Eskalation und Kommunikation Eskalationsstufen werden für nicht gelöste Probleme festgelegt, einschließlich benannter Ansprechpartner je Schweregrad. elvah informiert den Nutzer innerhalb von 24 Stunden über schwerwiegende Vorfälle, Sicherheitsverletzungen oder Serviceänderungen.
(8) Incident Management:
a. Der Nutzer kann sogenannte „Incidents“ (d. h. schwerwiegende Probleme) an das Incident-Management von elvah eskalieren.
b. Meldungen sind ausschließlich per E-Mail an incidents@elvah.de zu richten.
c. Reguläre Betriebszeit des Incident-Managements: Montag bis Freitag von 09:00 bis 17:00 Uhr (MEZ). Gesetzliche Feiertage sind ausgenommen.
d. Reaktionszeit: Innerhalb von 2 Stunden während der regulären Betriebszeiten.
Behebungszeit: Innerhalb von 48 Stunden.
(9) Ungeplante Ausfälle der GSMD API von mehr als 30 Minuten sind dem Nutzer unverzüglich mitzuteilen.
(10) Der Anbieter ist berechtigt, zur Wartung, Pflege, Datensicherung und aufgrund sonstiger Arbeiten an der GSMD-API eine geplante Nichtverfügbarkeit der GSMD API umzusetzen. Eine solche geplante Nichtverfügbarkeit wird dem Nutzer mit einer Frist von mindestens 48 Stunden angekündigt, wird pro Monat acht Stunden nicht überschreiten und sollten in der Regel zu nutzungsarmen Zeiten (nach Möglichkeit Montag bis Freitag zwischen 20 und 6 Uhr) erfolgen. Eine Vorankündigung durch den Anbieter ist bei dringend erforderlichen Arbeiten, z.B. zur Schließung von Sicherheitslücken der GSMDAPI oder zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der GSMD API, nicht erforderlich. Während der geplanten Nichtverfügbarkeit besteht kein Rechtsanspruch des Nutzers zur Nutzung der GSMD API.5
Nutzt der Nutzer die GSMD API während der geplanten Nichtverfügbarkeit dennoch, hat dieser keinen Anspruch auf Mängelhaftung oder Schadensersatz für eine auf der Nichtverfügbarkeit beruhende Leistungsreduzierung oder -einstellung. Zudem kann eine intensive gleichzeitige Nutzung durch viele Teilnehmer zu einer Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit (Geschwindigkeit) der GSMD API führen.
(11) Der Anbieter ist nicht zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen im Fall und für die Dauer höherer Gewalt verpflichtet. Höhere Gewalt ist ein unvorhergesehenes, von außen kommendes, auch durch äußerste Sorgfalt nicht abwendbares Ereignis, das dem Anbieter nicht zuzuordnen ist. Folgende Umstände sind insbesondere als höhere Gewalt in diesem Sinne anzusehen: vom Anbieter nicht zu vertretende Naturereignisse (Feuer/Explosion/Überschwemmung); Seuchen und Epidemien, Pandemien; Kriege, Meutereien, Blockaden, Embargos; über 6 Wochen andauernde und vom Anbieter nicht schuldhaft herbeigeführte Arbeitskämpfe, vom Anbieter nicht beeinflussbare technische Probleme des Internets oder sonstige vom Anbieter nicht beeinflussbare und nicht in der Sphäre des Anbieters liegende technische Infrastruktur.
Der Anbieter hat den Nutzer über den Eintritt eines Falls höherer Gewalt unverzüglich in Textform in Kenntnis zu setzen.
§ 8 Haftung des Anbieters
(1) Der Anbieter haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für alle von ihm sowie seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden unbeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt.
(2) Im Übrigen haftet der Anbieter nur, soweit er eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die für die Erreichung des Vertragsziels von besonderer Bedeutung sind, ebenso alle diejenigen Pflichten, die im Fall einer schuldhaften Verletzung dazu führen können, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens beschränkt. Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters auf Schadensersatz (§ 536a BGB) für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel wird ausgeschlossen; Abs. (1) und (2) bleiben unberührt.
(3) Die GSMD-API-Daten werden mit der gebotenen Sorgfalt zusammengestellt und regelmäßig aktualisiert. Sie beruhen auf Quellen, die der Anbieter für zuverlässig hält. Gleichwohl kann der Anbieter keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der GSMD-API-Daten übernehmen.
(4) Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die durch eine diesen AGB widersprechende schuldhafte Nutzung der GSMD-API entstehen.
(5) Es gilt das gesetzliche Gewährleistungsrecht.
§ 9 Preise und Abrechnung
(1) Die Preise und Abrechnungsmodalitäten für die Nutzung der GSMD-API bestimmen sich nach der jeweils gültigen Leistungs- und Preisübersicht, welche unter www.elvah.de/de/api/services-and-prices abrufbar ist.
(2) Rechnungsstellung erfolgt monatlich rückwirkend für die im jeweils vorangegangenen Abrechnungsmonat angefallenen API Anfragen.
(3) Zahlungen werden sofort mit Rechnungsstellung fällig und mit dem vom Nutzer hinterlegten Zahlungsmittel belastet.
(4) Alle Preise, Gebühren und Preisbestandteile verstehen sich zuzüglich gesetzlich geschuldeter Mehrwertsteuer.
(5) Kommt der Nutzer mit einer Zahlung oder mehr in Verzug, ist elvah berechtigt, die Nutzung der GSMD-API nach Mitteilung des Zahlungsverzugs und Zahlungsaufforderung gegenüber dem Nutzer unverzüglich zu sperren. Kommt der Nutzer dieser Zahlungsaufforderung nicht binnen zwei Wochen nach, ist elvah berechtigt, das Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen. Weitergehende Ansprüche seitens elvah bleiben unberührt.
§ 10 Laufzeit, Kündigung
(1) Das Vertragsverhältnis hat eine Laufzeit von einem Monat. Es verlängert sich automatisch um jeweils einen weiteren Monat, wenn es nicht von einer Partei mit einer Frist von vier Wochen zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit ordentlich gekündigt wird.
(2) Beiden Parteien steht das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund zu. Wichtige Gründe für elvah sind insbesondere:
a) wiederholte und/oder erhebliche Verstöße gegen diese AGB und
b) Zahlungsverzug von mehr als zwei Wochen. Insbesondere gelten Verstöße gegen § 4 und § 5 als erheblich.
(3) Jede Kündigung bedarf der Textform (z. B. E-Mail).
§ 11 Vertraulichkeit
(1) Der Nutzer ist zur Wahrung der Vertraulichkeit verpflichtet. Als vertraulich gelten sämtliche Informationen, die von elvah ausdrücklich als vertraulich bezeichnet wurden, sowie solche Informationen, deren Vertraulichkeitscharakter sich aus den Umständen der Offenlegung oder Bereitstellung für die Nutzung offenkundig ergibt.
(2) Informationen gelten nicht als vertraulich, soweit der Nutzer nachweisen kann, dass diese ihm bereits vor dem Zeitpunkt der Offenlegung durch elvah bekannt oder allgemein zugänglich waren, dass sie ihm vor diesem Zeitpunkt bereits öffentlich bekannt oder zugänglich waren oder dass sie nach diesem Zeitpunkt ohne Verschulden des Nutzers öffentlich bekannt oder zugänglich geworden sind.
(3) Der Nutzer verpflichtet sich, über sämtliche vertraulichen Informationen, die ihm im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren und diese Informationen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von elvah nicht gegenüber Dritten offenzulegen oder für eigene Zwecke bzw. Zwecke Dritter gleich welcher Art zu verwenden.
(4) Dem Nutzer ist es untersagt, vertrauliche Informationen von elvah durch Beobachtung, Untersuchung, Demontage oder Testen der Dienste und Produkte von elvah zu erlangen (Reverse Engineering). § 3 Abs. 1 Nr. 2 Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) findet insoweit keine Anwendung.
(5) Der Nutzer verpflichtet sich, sämtliche ihm im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt gewordenen vertraulichen Informationen durch geeignete Geheimhaltungsmaßnahmen vor unbefugter Kenntnisnahme, Offenlegung oder Nutzung zu schützen.
§ 12 Datenschutz
Die Parteien werden geltendes Datenschutzrecht einhalten. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen der GSMD-API finden sich in den Datenschutzhinweisen, abrufbar unter https://www.elvah.de/de/legal/privacy.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Mündliche Nebenbestimmungen außerhalb dieses Vertrags und seiner Anhänge bestehen nicht.
Etwaige frühere Vereinbarungen zum Vertragsgegenstand werden hiermit unwirksam. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags und der Anhänge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses. Von der vorgenannten Klausel ausgenommen sind Änderungsmitteilungen durch den Anbieter nach § 2, die in Textform erfolgen können.
(2) Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrags beeinträchtigt nicht die Gültigkeit des übrigen Vertragsinhalts. Ergeben sich in der praktischen Auslegung dieses Vertrags Lücken, welche die Parteien nicht vorgesehen haben, oder wird die Unwirksamkeit einer Regelung rechtskräftig oder von beiden Parteien übereinstimmend festgestellt, so verpflichten sie sich, diese Lücke oder unwirksame Regelung in sachlicher, am wirtschaftlichen Zweck des Vertrages orientierter, angemessener Weise auszufüllen bzw. zu ersetzen.
(3) Es findet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Gerichtsstand ist Berlin.
(4) Diese AGB liegen in mehreren Sprachfassungen vor. Im Falle von Abweichungen oder Widersprüchen ist ausschließlich die deutsche Sprachfassung rechtsverbindlich.
§ 14 Verhaltenskodex
Die Verhaltenskodizes, denen sich elvah verpflichtet, können den Informationen zu den Verhaltenskodizes des Mutterkonzerns von elvah, der E.ON SE, Brüsseler Platz 1, 45131 Essen, entnommen werden, die ebenfalls für elvah gelten. Diese sind über das Impressum der elvah-Website oder direkt unter https://www.eon.com/de/ueber-uns/corporate-governance/verhaltenskodex.html einsehbar.