AVAS - ausgeschrieben “Acoustic Vehicle Alerting System” - ist ein akustisches Warnsystem für Fußgänger, das vorrangig bei Elektroautos verwendet wird. Übersetzt heißt es so viel wie “Akustisches Fahrzeug-Warnsystem”. AVAS erzeugt demnach hörbare Geräusche beim sonst nahezu lautlosen E-Fahrzeug.
Elektroautos und auch Hybridautos im Elektro-Betrieb sind im Straßenverkehr - neben normalen Abroll- und Fahrgeräuschen - kaum hörbar. Insbesondere bei geringen Geschwindigkeiten machen Fahrzeuge mit Elektro-Antrieb kaum Geräusche.
Grundsätzlich ist der geringere Geräuschpegel im Straßenverkehr angenehm, doch liegt darin auch ein gewisses Gefahrenpotenzial. Wir haben uns an die Geräusche herkömmlicher Motoren gewöhnt und können daher unachtsam sein, wenn wir keine wahrnehmen.
Vermutlich wird sich jeder an eine Situation erinnern können, in der sich ein E-Auto “herangeschlichen” hat - meist geschieht das auf Parkplätzen. AVAS’ Ziel ist es, besonders bei geringen Geschwindigkeiten Töne zu erzeugen, die Fußgänger wahrnehmen können.
Seit Juli 2021 muss in jedem neu zugelassenen E-Fahrzeug ein Acoustic Vehicle Alerting System eingebaut sein. Dies besagt die Verordnung Nr. 540/2014 Artikel 8 des Europäischen Parlaments.
“Bis spätestens 1. Juli 2019 bauen die Hersteller in neuen Typen von Hybridelektro- und reinen Elektrofahrzeugen ein AVAS ein, das die Anforderungen des Anhangs VIII erfüllt. Bis spätestens 1. Juli 2021 bauen die Hersteller in allen neuen Hybridelektro- und reinen Elektrofahrzeugen ein AVAS ein. “
Eine Pflicht zum Nachrüsten bei älteren Elektroautos besteht allerdings nicht.
Im Anhang VIII der Verordnung zur AVAS-Pflicht wird genauer beschrieben, wie der Fahrzeug-Warngeräusch-Generator funktionieren muss.
So muss in folgenden Fällen ein Geräusch erzeugt werden:
Außerdem muss es einen Schalter zum Ein- und Ausschalten des Systems im Fahrzeug geben. Jedoch nur unter der Voraussetzung, dass es beim nächsten Start des Autos auf automatisch eingeschaltet wird.
Auch zur Art und Lautstärke des Geräuschs gibt es offizielle Vorgaben:
Kurz gesagt: Ja. Ein An- und Ausschalter ist, wie bereits beschrieben, Pflicht. Das heißt, du bist als Fahrer nicht verpflichtet, AVAS auch zu nutzen.
Allerdings solltest du dir im klaren darüber sein, dass du als Autofahrer auch eine Verantwortung für die restlichen Verkehrsteilnehmer hast. Daher ist es ratsam, im Sinne der Sicherheit, dein AVAS während der Fahrt eingeschaltet zu lassen. Und seien wir ehrlich: Besonders bei geschlossenen Fenstern ist es im Innenraum deines Autos ja auch kaum hörbar.