Letzte Aktualisierung: 28.4.2023

E-Kennzeichen

Ein E-Kennzeichen ist ein spezielles Kennzeichen mit einem E am Ende. Nur Fahrzeuge, die gemäß Elektromobilitätsgesetz (EmoG) bestimmte Voraussetzungen erfüllen, erhalten ein E-Kennzeichen. Bei der örtlichen Zulassungsstelle kann ein E-Kennzeichen beantragt werden, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

So sieht ein Beispiel-E-Kennzeichen aus:

Voraussetzungen für ein E-Kennzeichen

Allgemein könnte man meinen, ein E-Kennzeichen ist Elektro-Fahrzeugen vorbehalten. Dem ist aber nicht gänzlich so. Das Fahrzeug, das ein E-Kennzeichen erhalten soll, muss den Voraussetzungen aus §2 des Elektromobilitätsgesetzes genügen. Dazu gehören neben reinen Batterieelektrofahrzeugen auch Brennstoffzellenautos und Fahrzeuge, die extern geladen werden können, wie Plug-In-Hybride.

Plug-In-Hybride müssen dabei mindestens 40 km rein elektrisch fahren können und dürfen nicht mehr als 50g/km CO2 ausstoßen.

Vorteile für Autos mit E-Kennzeichen

Das E-Kennzeichen kann mit einigen Vorteilen verbunden sein. Meist kommt es aber darauf an, wie die entsprechende Kommune die Möglichkeiten der Sonderregelungen ausnutzt. Zu den möglichen Sonderregelungen können unter anderem folgende gehören:

  • vergünstigtes oder kostenloses Parken auf öffentlichen Parkplätzen
  • kostenlosen aufladen des E-Auto-Akkus bei örtlichen Stadtwerken
  • Nutzung gesonderter Fahrspuren (z.B. Busspuren)
  • Aufhebung von Zufahrtsbeschränkungne oder Fahrverboten

Wichtig: Informiere dich bitte vorher über die Sonderregelungen für Fahrzeuge mit E-Kennzeichen in deiner Gemeinde bzw. der Gemeinde, die du besuchst, ansonsten könnte ein Ordnungsgeld winken, wenn du Vorteile ausnutzt, die in dieser Gemeinde nicht gelten.

Zulassung eines Autos mit E-Kennzeichen

Die Zulassung deines Autos mit E-Kennzeichen unterscheidet sich im Prinzip nicht von der Zulassung eines normalen Fahrzeuges. Die Zulassungsstelle benötigt neben den Zulassungsbescheinigungen 1 und 2 außerdem einen Beleg über die Versicherung deines Fahrzeugs (eVB-Nummer). Die eVB-Nummer erhältst du von deiner KFZ-Versicherung, nachdem du diese abgeschlossen hast und ist ein siebenstelliger Code aus Zahlen und Buchstaben.

Weiterhin brauchst du zur Zulassung deines Autos einen Nachweis über die erfolgreich durchgeführte Hauptuntersuchung (HU) deines Fahrzeugs (z.B. TÜV, DEKRA), deinen Personalausweis und die Nummernschilder für dein Fahrzeug. Ein Wunschkennzeichen kannst du gegen Gebühr in der Regel vor der Zulassung bei deiner Zulassungsstelle reservieren und die Nummernschilder dann herstellen lassen.

Für die Reservierung des Wunschkennzeichens fällt eine Gebühr neben der normalen Zulassungsgebühr an.

Grüne Umweltplakette - brauche ich die noch?

So seltsam es klingen mag: Auch wenn du ein Elektroauto fährst oder ein E-Kennzeichen hast - die grüne Umweltplakette benötigst du trotzdem. Diese muss gut sichtbar hinter deiner Windschutzscheibe aufgeklebt sein, sonst drohen auch hier Bußgelder, wenn du ohne Plakette in eine Umweltzone fährst. Die grüne Umweltplakette erhältst du in deiner Zulassungsstelle.

Wenn du dein Auto im Ausland zugelassen hast, dann kannst du eine blaue Umweltplakette bei deiner Zulassungsstelle bekommen. Statt einer Ziffer zeigt die blaue Umweltplakette ein "E".