Um die Klimaziele 2030 zu erreichen, sollten in Deutschland sieben bis zehn Millionen E-Autos zugelassen werden. Das entspricht zwischen 30 und 40% des Gesamtmarkts. Um den Kauf zu fördern, wurde von der Bundesregierung der Umweltbonus eingeführt.
Ab 1. Januar 2023 konzentriert sich die Förderung für elektrische Fahrzeuge nur noch auf Kraftfahrzeuge, die nachweislich einen positiven Effekt auf das Klima haben. Das bedeutet konkret, dass dann nur noch batterie- und brennstoffzellen-betriebene Fahrzeuge mit dem staatlichen Umweltbonus gefördert werden.
Ab dem 1.9.2023 soll dann die Förderung auf Privatpersonen beschränkt werden. Ob eine Ausweitung auch auf Kleingewerbetreibende und gemeinnützige Organisationen vorgesehen ist, wird noch geprüft.
Ab 1.1.2023 erhalten Plug-In-Hybridfahrzeuge keine Förderung mehr durch den Umweltbonus.
Der Bundesanteil der Förderung beträgt ab 2023 4.500 € für E-Fahrzeuge mit Nettolistenpreis bis zu 40.000 € und 3.000€ für E-Autos mit Nettolistenpreis zwischen 40.000 € und 65.000 €. Elektroautos, die mehr als 65.000 € kosten, erhalten weiterhin keine Förderung.
Ab dem 1.1.2024 werden mit 3.000 € statt 4.500 € nur noch E-Fahrzeuge mit Nettolistenpreis bis zu 45.000 € gefördert. Fahrzeuge, die mehr als 45.000 € kosten, werden keine Förderung mehr erhalten.
Bevor ein Antrag auf Förderung beim BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) gestellt werden kann, muss das Fahrzeug erworben und zugelassen werden. Anschließend kann ein Antrag über die Online-Seite des BAFA innerhalb eines Jahres gestellt werden. Eine Einreichung der Dokumente per E-Mail ist nicht möglich.
Im Portal müssen die E-Fahrer:innen nur die Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) eingeben und dem automatischen Datenaustausch (z.B. Hersteller oder Modell des Fahrzeugs) zwischen KBA (Kraftfahrt-Bundesamt) und Bafa zustimmen. Dann muss eine "Erklärung der wahrheitsgemäßen Angaben" ausgedruckt, unterschrieben, eingescannt und aufs Online-Portal* gestellt werden. Bei einem erfolgreichen Antrag bekommt man anschließend eine Bestätigungsmail mit Zugangsnummer.
Wenn du ein neues Elektroauto bei einem Händler kaufst oder least, so stellt der:die Verkäufer:in den Antrag gleich bei Abholung für dich. Du musst dich dann um nichts mehr kümmern und nur warten, bis das Geld auf dein Konto überwiesen wird. Das dauert in der Regel zwischen 6 und 8 Wochen.
Mit dem E-Kennzeichen kann man zusätzlich Geld sparen, denn E-Autos können ein E-Kennzeichen erhalten. Das gilt auch für Plug-in-Hybride mit elektrischen Reichweiten von mindestens 40 Kilometern oder einem CO₂-Ausstoß von weniger als 50 g/km. In vielen Städten ist das Parken im öffentlichen Parkraum für Fahrzeugen mit einem E-Kennzeichen gebührenfrei.
E-Auto-Fahrer:innen haben außerdem einen Anspruch auf die THG-Prämie.