Letzte Aktualisierung: 29.1.2024
Die Ladesäulenverordnung (LSV) ist eine deutsche Verordnung, die technische Mindestanforderungen für den Aufbau und Betrieb von öffentlich zugänglichen Ladepunkten für elektrisch betriebene Fahrzeuge festlegt. Diese Verordnung zielt darauf ab, die technische Sicherheit und Interoperabilität der Ladeinfrastruktur zu gewährleisten und umfasst verschiedene Aspekte wie Authentifizierung, Nutzung und Bezahlung. Sie definiert Begriffe wie "Ladepunkt", "Normalladepunkt" und "Schnellladepunkt" und legt spezifische technische Anforderungen für diese fest.
Die LSV wird am 13. April 2024 in Teilen von der EU-Verordnung “Alternative Fuels Infrastructure Regulation (AFIR)” ergänzt bzw. abgelöst.
Es werden spezifische Steckertypen für Ladestationen vorgeschrieben, um eine einheitliche und interoperable Ladeinfrastruktur zu gewährleisten.
Die LSV definiert Anforderungen an die Authentifizierung und den Zugang zu Ladestationen, um sicherzustellen, dass diese für alle Nutzer zugänglich und nutzbar sind.
Betreiber von Ladestationen müssen das punktuelle Aufladen ohne die Notwendigkeit einer Authentifizierung zur Nutzung ermöglichen. Dies beinhaltet die Optionen:
a) Die Stromabgabe ohne direkte Gegenleistung.
b) Die Stromabgabe gegen Zahlung mittels Bargeld in unmittelbarer Nähe zum Ladepunkt.
An jedem Ladepunkt oder in dessen unmittelbarer Nähe muss die Möglichkeit für einen bargeldlosen Zahlungsvorgang gegeben sein. Dies umfasst:
a) Die erforderliche Authentifizierung für den bargeldlosen Zahlungsvorgang.
b) Die Möglichkeit eines kontaktlosen Zahlungsvorgangs, mindestens mittels eines gängigen Debit- und Kreditkartensystems, das die Nahfeldkommunikation (NFC) unterstützt.
Zusätzlich kann die Bezahlung mittels eines gängigen webbasierten Systems ermöglicht werden, vorausgesetzt, die Menüführung ist auf Deutsch und Englisch verfügbar, und mindestens eine Variante des Zugangs zu einem webbasierten Bezahlsystem wird kostenlos ermöglicht.
Es werden Maßnahmen zur Gewährleistung der technischen Sicherheit der Ladestationen festgelegt, um Risiken für Nutzer:innen und Fahrzeuge zu minimieren.
Betreiber von Ladestationen müssen bestimmte Informationen bezüglich der technischen Daten und Verfügbarkeit der Ladepunkte an die Nutzer kommunizieren.
Weitere Informationen sind in der Ladesäulenverordnung (LSV) direkt zu finden, zugänglich auf den Seiten der Bundesnetzagentur.
(Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar.)