30. Januar 2024

Alternative Fuels Infrastructure Regulation (AFIR) tritt am 13. April 2024 in Kraft

Verordnung für Alternative Kraftstoffe der EU-Kommission regelt Ladeinfrastruktur in Europa

Die Alternative Fuels Infrastructure Regulation (AFIR) markiert einen Wendepunkt in der europäischen Mobilitätslandschaft. Die bestehende Ladesäulenverordnung (LSV) in Deutschland wird mit dem Inkrafttreten von AFIR ab dem 13. April wohl in Teilen nicht mehr anwendbar. 

Was ist AFIR?

AFIR, die Regulation für die Infrastruktur Alternativer Kraftstoffe, zielt darauf ab, ein einheitliches, europaweites Netzwerk für Elektrofahrzeug-Ladeinfrastruktur zu schaffen. Diese neue Regulation erleichtert nicht nur den Ausbau der Elektromobilität, sondern legt auch spezifische Standards für Ladesäulenbetreiber:innen (CPO) fest.

Unterschiede zur deutschen Ladesäulenverordnung (LSV)

Im Vergleich zur bisherigen Ladesäulenverordnung in Deutschland bietet AFIR einen umfassenderen Rahmen. Während die LSV primär auf den deutschen Markt fokussiert war, erweitert AFIR den Horizont auf europäischer Ebene und schafft damit eine einheitlichere und effizientere Infrastruktur für alternative Kraftstoffe.

Das ändert sich mit AFIR

Für Betreiber:innen von Ladestationen bedeutet AFIR die Anpassung an neue, strengere Vorgaben bezüglich der Verfügbarkeit und Qualität der Ladeinfrastruktur. Endkund:innen profitieren von einer zuverlässigeren, leicht zugänglichen und standardisierten Ladeerfahrung über Ländergrenzen hinweg.

Die AFIR bringt spezifische Anforderungen für Betreiber:innen von Ladestationen mit sich. Zu diesen Maßnahmen gehören:

Ausbau der Infrastruktur:

  • Bis 2025 sollen für PKW alle 60 km an Straßen des Transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) Schnellladepunkte mit mindestens 150 kW Ladeleistung errichtet werden.
  • Für schwere Nutzfahrzeuge sollen bis 2025 alle 100 km im gesamten TEN-V Ladestationen mit mindestens 350 kW Ladeleistung aufgestellt werden.
  • Auch Wasserstofftankstellen und die Stromversorgung an Seehäfen für Fahrgast- oder Containerschiffe sollen ausgebaut werden.

Technische Ausstattung von Ladesäulen:

  • DC-Schnelllader ab 50 kW müssen mit einem Kartenleser oder einer kontaktlosen Bezahlmöglichkeit ausgestattet sein​​.
  • Für Ladesäulen mit einer Ladeleistung unter 50 kW ist ein dynamischer QR-Code erforderlich, der für jeden Ladevorgang individuell erstellt und über ein Display angezeigt werden muss​​.

Zahlungssysteme:

  • Ladesäulenbetreiber:innen müssen an öffentlich zugänglichen Ladepunkten, die ab dem 13. April 2024 errichtet werden, das punktuelle Aufladen unter Verwendung eines in der EU weitverbreiteten Zahlungsinstruments ermöglichen. Dazu gehören Zahlungskartenleser, Geräte mit Kontaktlosfunktion oder, für Ladesäulen mit weniger als 50 kW, Geräte, die eine Internetverbindung nutzen und einen sicheren Zahlungsvorgang ermöglichen​​.
  • Schnelllader mit 50 kW oder mehr, die entlang des TEN-V-Straßennetzes oder auf einem gesicherten Parkplatz errichtet werden, müssen bis Ende 2026 nachgerüstet werden, um den Anforderungen von Kartenlesern oder kontaktlosen Zahlungsmöglichkeiten zu entsprechen.

Option zur Nicht-Nutzung der automatischen Authentifizierung:

  • Wenn an Ladepunkten Plug&Charge (automatische Authentifizierung) angeboten wird, müssen Betreiber:innen sicherstellen, dass Nutzende die Möglichkeit haben, diese nicht zu nutzen und stattdessen mit anderen Zahlungsmitteln zu bezahlen. Diese Option muss an jedem öffentlich zugänglichen Ladepunkt deutlich angezeigt werden​​.

Preistransparenz und Nichtdiskriminierung:

  • Die Preise an öffentlich zugänglichen Ladepunkten müssen angemessen, einfach, eindeutig vergleichbar, transparent und nicht-diskriminierend sein. Unterschiedliche Preise oder Konditionen zwischen Endkund:innen und anderen Mobilitätsdienstleister:innen sind nicht erlaubt, es sei denn, die Differenzierung ist verhältnismäßig und objektiv gerechtfertigt​​.
  • Mobilitätsdienstleister müssen den Endnutzer:innen vor Beginn des Ladevorgangs alle geltenden Preisinformationen klar und transparent zur Verfügung stellen, einschließlich aller Preisbestandteile wie e-Roaming-Kosten und andere Gebühren​​.

Regelmäßige Wartung und Reparaturen: 

  • Betreiber:innen müssen regelmäßige Wartungsarbeiten an ihren Ladestationen durchführen, um diese in einem optimalen Zustand zu halten. Dies umfasst routinemäßige Überprüfungen und gegebenenfalls notwendige Reparaturen, um die Integrität und Sicherheit der Ladeinfrastruktur zu gewährleisten​​.
  • Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Benutzendenfreundlichkeit und Effizienz der Ladeinfrastruktur zu verbessern, was letztendlich die Akzeptanz und Nutzung von Elektrofahrzeugen fördert.

Bedeutung von AFIR für die Elektromobilität

Die Einführung von AFIR ist ein bedeutender Schritt hin zur Förderung der Elektromobilität in Europa. Durch einheitliche Vorgaben und Förderung der Infrastrukturentwicklung wird nicht nur das Vertrauen der Nutzer:innen in Elektrofahrzeuge gestärkt, sondern auch ein nachhaltigerer und umweltfreundlicherer Transportsektor gefördert.

Ausblick und Einschätzung

Insgesamt stellt AFIR im Vergleich zur LSV höhere und detailliertere Anforderungen an Ladesäulenbetreiber:innen, was eine Anpassung der bestehenden Infrastruktur erforderlich macht. Diese Änderungen zielen darauf ab, die Nutzung von Elektrofahrzeugen in Europa zu erleichtern und zu fördern. 

Ladesäulenbetreiber:innen stehen nun in der Pflicht, kurzfristige Investitionen zu tätigen, um der AFIR zu entsprechenden. Welche Mindestanforderungen dafür gelten, ist noch nicht sicher, da die Auslegung laut Bundesverband Beratung neue Mobilität e.V. (BBNM) in letzter Instanz Sache des Europäischen Gerichtshofes sei. Die Umsetzung wird aber aus verschiedenen Gründen Mehrkosten für Ladesäulenbetreiber:innen mit sich bringen und in Teilen schwer zu realisieren sein.